Allgemeine Geschäftsbedingung
Der Käufer ist drei Wochen- bei vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücke eine Woche- an seinem Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt Der Verkäufer nicht binnen drei Wochen vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücken binnen einer Woche nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestattung als erteilt.
Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten wie z.B Dekoration oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
1. Serienmäßig hergestellte Möbel erden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Ausstellungstücke es sei denn dass bei Vertragsschluss eine Anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Unwesentlich, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holz- undKunststoffoberflächen sind zulässig.
4. Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B Möbel – und Dekoratoinsstoffen) hinsichtlich Abweichung in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
1. Hat der Käufer hinsichtlich der Montage auf zuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Bestellt der Käufer bei dem Mitarbeiter des Verkäufers Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, ist Auftragnehmer der Mitarbeiter.
5. Lieferzeiten
1. Liefertermine, die bei den Vertragshandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform
2. Kommt es zu einer Verzögerung der Leistung der Verkäufer kann der Käufer auch nach Ablaufeiner von ihm festzusetzende angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistungen verlangen.
3. Der Umfang der Haftung ergibt sich aus nach stehend § 11.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwehrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und eingriffe Dritter Insbesondere Pfändungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Ist der Verkäufer im falle einer nicht erfolgen oder nicht vertragsmäßigen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten kann er die Vorbehalts Ware vom Käufer herausverlangen. Schadenersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Preis zahlen zu müssen geht mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
8. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen es sei denn der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu Vertreten.
2. Als Schadenersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern sofern der Käufer nicht nachweist dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt der Verkäufer wie etwa auch beiSonderanfertigungen die Geldendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
9. Rücktritt und Warenrücknahme
1. Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer beiden Fällen die bestellten Waren Nicht zu für ihn zumutbaren Bedingenden beschaffen kann sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
2. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an diesen Vertrag gebunden bin.
Ein Wiederruf von diesem Vertrag ist auch Innerhalb von 14 Tagen, nur gegen eine Bearbeitungsgebühr (mind. 40% vom Auftragswert) möglich. Es besteht sonst keine Möglichkeit diesen Vertrag zu Wiederrufen oder zu Kündigen.
3. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtiges Angeben gemacht hat es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner dann zu wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird dass sein Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und er den Käufer erfolglos aufgefordert hat innerhalb angemessenerFrist Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen dem Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.
4. Mit Ausnahmen von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle seines berechtigten Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf Ausgleich für Anwendungen Gebrauchsüberlassung und Wertmilderung nach folgender Maßgabe:
a) für in folgende des Vertrage gemachte Aufwendung wie Transportund Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
b) für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung.
- innerhalb des 1. Halbjahres 35% des Kaufpreises
- innerhalb des 2. Halbjahres 45% des Kaufpreises
- innerhalb des 3. Halbjahres 70% des Kaufpreises
Höchstens aber 100% des Kaufpreises für Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme der Lieferung
- innerhalb des 1. Halbjahres 45%
- innerhalb des 2. Halbjahres 60%
- innerhalb des 3. Halbjahres 70%
-nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80% höchstens aber 100% des Kaufpreises
Gegenüber unseren Pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen das dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
10. Gewährleistung
1.Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
2. Abweichend davon wird folgendes vereinbart
a) Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln bei gebrauchten Sachen beträgt lediglich 1 Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Sache. Diese Erleichterung dieser Verjährung gild nicht für Fälle der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatz oder Fälle in denen er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
11. Haftung
1. Der Verkäufer haftet auf Schadenersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zu höhe der hälfte des vereinbarten Kaufpreises ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung Hilfen.
2. Die Haftungsbeschränkung nach der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für die Haftungdes Verkäufers für Schäden aus der Verwertung des Lebens des Körpers oder die Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln wenn der Verkäufer den Mangel Arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
12. Speicherung von Daten
Der Käufer ist damit einverstanden dass die Person bezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im Kaufmännischenvertrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch denn Verkäufer ist ausgeschlossen.